Kosten

Private Krankenkassen und Beihilfe:


Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt es jedoch davon ab, was Sie vertraglich mit Ihrer Krankenkasse vereinbart haben. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie bei einer approbierten psychologischen Psychotherapeutin übernimmt.

 

Das Honorar wird nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte GOP/GOÄ gestellt. Mit Geltung vom 1. Juli 2024 sind neue Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und der Beihilfe in Kraft getreten. Je nach enthaltenen Leistungen werden für eine psychotherapeutische Sitzung Kosten von min. 134,06 € und max. 167,58 € abgerechnet. Zu Beginn einer Zusammenarbeit werde ich Sie hierüber ausführlich informieren. Weitere Informationen finden Sie z. B. auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer: https://www.bptk.de/neuigkeiten/umsetzung-der-abrechnungsempfehlungen-in-der-privatpsychotherapeutischen-versorgung/



Gesetzliche Krankenversicherung:


Da ich keinen Kassensitz habe, werden die Kosten nur von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine Therapie im sog. Kostenerstattungsverfahren möglich ist. Dies ist bitte mit der jeweiligen Kasse vorab zu klären.

Eine Ausnahme stellen die Bahn-BKK sowie die mkk (ehemals BKK-VBU) dar, mit denen ich im Rahmen einer Kooperation unkompliziert abrechnen kann.


Selbstzahler*innen:


Selbstverständlich ist auch eine Therapie als Selbstzahler*in möglich. Das Honorar für eine Sitzung á 50 Minuten beläuft sich aktuell auf 131.15 Euro (nach GOP Gebührensordnungsposition 870 im 3,0fachen Steigerungssatz). Die Krankenkasse oder andere offizielle Stellen erfahren in diesem Fall nichts von Ihrer Behandlung.

Allgemeine Information:

Psychotherapie ist nach nach §4 Nr. 14 UStG  von der Umsatzsteuer befreit. Eine Psychotherapie zielt auf die Heilung oder Linderung einer psychischen Erkrankung ab und es müssen als Voraussetzung die Kriterien einer psychischen Erkrankung erfüllt sein.

Ob eine Psychotherapie für Sie passend ist, können wir gern in einem Erstgespräch klären.